(dbtg) Eisenbahnunternehmen sollen für Verspätungen oder Zugausfälle haftbar gemacht werden können und den Fahrgästen dafür Schadensersatz leisten. Dies fordert die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen und möchte das Haftungsrecht von Verkehrsunternehmen dem allgemeinen zivilrechtlichen Haftungssystem des Bürgerlichen Gesetzbuchs unterstellen.
Die Fraktion hat ihre Vorstellungen zur Neuregelung des Haftungsrechts der Verkehrsunternehmen in einem Gesetzentwurf dargelegt. Sie argumentiert, die Verkehrsunternehmen träten ihren Fahrgästen gegenüber mittlerweile als Wirtschaftsunternehmen auf und seien auch grundsätzlich entsprechend haftungsrechtlich zu behandeln.
Fielen Züge, Busse und Bahnen aus oder verspäteten sich, so greife bislang eine Ausnahmeregelung, die die Verkehrsunternehmen gesetzlich von der Haftungspflicht befreit. Der Kunde könne weder Schadensersatz für das Ausbleiben der Leistung noch für ihre Verzögerung erhalten.
Die Grünen ziehen daraus die Schlussfolgerung: „der Fahrgast ist damit praktisch rechtlos gestellt“. Dies zu ändern, treten die Abgeordneten an und erklären, dass sie bewusst nicht zwischen dem Nah- und Fernverkehr unterschieden.
Eine solche Abgrenzung sei aus Sicht der Kunden kaum nachzuvollziehen und für den Einzelfall häufig nur schwer zu treffen. Rechtlich würden Nah- und Fernverkehr somit gleich behandelt. Allerdings, darauf weisen sie hin, dürfe die Zulassung von Bagatellgrenzen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Unternehmen des Öffentlichen Personennahverkehrs tendenziell stärker entlasten als Fernverkehrsunternehmen.
Im Weiteren verlangen die Grünen, die Informationspflichten der Verkehrsunternehmen gegenüber den Fahrgästen klarzustellen. So hätten Eisenbahnen den Reisenden darüber zu informieren, welche Ursache eine Verspätung oder Störung habe.
Dies sei wichtig, um dem Kunden einen Anhaltspunkt zu geben, ob die Eisenbahn eine Verspätung zu verantworten habe. Erhalte der Reisende eine Fehlinformation, so solle dies zu Schadensansprüchen gegen das Eisenbahnunternehmen führen.
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