Am 23. Mai 2009 wählt die 13. Bundesversammlung den Bundespräsidenten für die nächsten fünf Jahre. Sie besteht gemäß Art. 54 Abs. 3 Grundgesetz aus den 612 Abgeordneten des Deutschen Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden, somit aus 1224 Wahlfrauen und Wahlmännern. Die Bundesregierung hat heute entsprechend dem im Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch Bundesversammlung vorgesehenen Verfahren auf Vorschlag von Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble festgesetzt, wie viele Mitglieder die einzelnen Landtage zur Bundesversammlung wählen.
Die von Länderseiteseite zu wählenden Wahlfrauen und Wahlmänner verteilen sich auf die einzelnen Länder entsprechend deren Anteil an der deutschen Bevölkerung. Die Bundesregierung legte ihrem Beschluss die aktuellsten Zahlen der amtlichen Bevölkerungsstatistik zugrunde und bestimmte danach folgende Verteilung der auf die Länder entfallenden Mitglieder der Bundesversammlung:
Baden-Württemberg 78 Mitglieder
Bayern 93 Mitglieder
Berlin 24 Mitglieder
Brandenburg 20 Mitglieder
Bremen 5 Mitglieder
Hamburg 12 Mitglieder
Hessen 44 Mitglieder
Mecklenburg-Vorpommern 13 Mitglieder
Niedersachsen 61 Mitglieder
Nordrhein-Westfalen 131 Mitglieder
Rheinland-Pfalz 31 Mitglieder
Saarland 8 Mitglieder
Sachsen 33 Mitglieder
Sachsen-Anhalt 19 Mitglieder
Schleswig-Holstein 22 Mitglieder
Thüringen 18 Mitglieder
Die Landtage wählen die auf das jeweilige Land entfallenden Mitglieder der Bundesversammlung nach dem Verhältniswahlrecht. Danach ergibt sich aufgrund der Zusammensetzung der Länderparlamente nach dem Stand der jeweils letzten Wahl sowie des Deutschen Bundestages voraussichtlich folgende Zusammensetzung der 13. Bundesversammlung nach Parteien:
CDU und CSU 499 Mitglieder
SPD1 414 – 415 Mitglieder
FDP 107 Mitglieder
BÃœNDNIS 90/DIE GRÃœNEN1 94 – 96 Mitglieder
DIE LINKE1 91 – 92 Mitglieder
Sonstige 17 Mitglieder
Summe 1 224 Mitglieder
¹ Losentscheide in zwei Landtagen
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