Die Gartenwirtschaften mancher Städte werden in diesem Jahr probeweise auch über den Winter geöffnet bleiben dürfen. Das haben Gemeinden entschieden. Die Entscheidung steht vor dem Hintergrund des neuen Nichtraucherschutzgesetzes.
Nachdem das Rauchen in vielen Gaststätten nicht mehr erlaubt ist, treffen sich immer mehr Gästen vor den Gaststätten im Freien. Ein kleiner Stehtisch mit Heizgerät ist zwar genehmigungsfrei erlaubt, wenn sie direkt am Gebäude steht, so die Aufsichtsbehörden. Einige Gastwirte wollen jedoch auch mehrere Tische und Stühle über den Winter im Freien aufstellen. Diese Möglichkeit haben manche Stadtentscheider den Wirten mit ihrem Entscheid nun eröffnet. Die Frage ist nur, ob die Anlieger diese Entscheidung auch billigen werden, denn es könnte zusätzliche Lärmbelastungen der Anwohner entstehen.
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