Beim Kauf eines Gebrauchtwagens ist Vertrauen zwar gut, aber eine sorgfältige Prüfung für alle Beteiligten besser. Das gilt vor allem, wenn der Handel von privat zu privat abgeschlossen wird. Was Käufer und Verkäufer von Gebrauchtwagen beachten müssen, steht in Checklisten, die kostenlos bei vielen Versicherungen – beispielsweise bei den Kundendiensten der HDI Versicherungen – erhältlich sind. Dass sich der Interessent – am besten mit Hilfe eines unabhängigen Experten – ein Bild über den wirklichen Zustand des Gebrauchtwagens machen muss, versteht sich eigentlich von selbst.
Vielen Verkäufern ist dagegen nicht bewusst, dass sie sich vor einer Probefahrt durch einen Blick auf den Führerschein des Fahrers davon überzeugen müssen, dass dieser das Auto auch fahren darf. Sonst droht bei einem Unfall der Entzug des Versicherungsschutzes. Unvorhergesehene Probleme können sich auch einstellen, wenn ein Probefahrer das Auto stiehlt. Denn dann handelt es sich oft um eine nicht versicherte Unterschlagung. Die Folge: Die Kasko-Versicherung zahlt nicht. „Mitfahren oder Papiere des Probefahrers als Pfand geben lassen“, rät deshalb Dr. Klaus Heitmeyer, Mitglied des Vorstandes der HDI Privat Versicherung AG. Der Handel sollte unbedingt mit einem schriftlichen Vertrag perfekt gemacht werden. Muster gibt es im Schreibwarenhandel und kostenlos bei vielen Versicherungen.
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Beim Gebrauchtwagenkauf ist eine gründliche Prüfung entscheidend. Von der Überprüfung des Zustands mit Expertenhilfe bis hin zur Absicherung bei Probefahrten und dem Abschluss eines schriftlichen Vertrags – diese Tipps helfen Käufern und Verkäufern, unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
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