Der von sieben europäischen Staaten (Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich und Spanien) am 27. Mai 2005 geschlossene und nach dem Ort der Unterzeichnung benannte Vertrag von Prüm sieht die Intensivierung der grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit vor, insbesondere im Bereich der Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration. Kernelement des Vertrages ist die Verbesserung des Informationsaustauschs durch die gegenseitige Vernetzung nationaler Datenbanken. Vier weitere Mitgliedstaaten (Finnland, Italien, Portugal, Slowenien) haben inzwischen schon ihre Beitritterklärungen zum Vertrag abgegeben. Deutschland und Österreich sind bereits in den ersten automatisierten Informationsabgleich getreten.
Der Innenminister sagte hierzu:
„Mit der beabsichtigten Vertragsüberführung in den Rechtsrahmen der EU sollen alle 27 EU Mitgliedstaaten von dem erheblichen Mehrwert des Vertrages profitieren. Ziel ist es, einen modernen polizeilichen Informationsverbund aufzubauen, um europaweit wirksam gegen Verbrecher vorzugehen.
Der besondere Mehrwert des Vertrages von Prüm liegt in dem erheblich verbesserten und effizient ausgestalteten Verfahren zum Informationsaustausch. Die auf den ersten Umsetzungsmaßnahmen beruhenden operativen Ergebnisse sind sehr viel versprechend und belegen, dass der Vertrag von Prüm in einem hohen Maße zur Stärkung der inneren Sicherheit in Europa beiträgt.
So können seit Anfang Dezember 2006 Österreich und Deutschland auf Grundlage des Vertrages ihre DNA-Daten gegenseitig abgleichen. Sie sind damit die ersten Staaten, die sich in einem sogenannten „hit / no hit – Verfahren“ gegenseitig Zugriff auf ihre nationalen polizeilichen Datenbanken gewähren. Dieser DNA-Abgleich hat allein in den ersten 6 Wochen zusammengefasst in Deutschland zu über 1.500 Treffern mit österreichischen Datensätzen und umgekehrt zu mehr als 1.400 Treffern in Österreich mit deutschen Datensätzen geführt.
Dank dieser Treffer können in vielfachen Ermittlungsverfahren bisher offene Tatortspuren nunmehr bekannten Personen zugeordnet werden. Es ist damit zu erwarten, dass in Deutschland und Österreich bislang ungelöste Fälle abgeschlossen und die Täter einer Verurteilung zugeführt werden können.
Die erwähnten Zahlen belegen damit, dass die dem Prümer Vertrag zugrunde liegende Idee, vorhandene nationale Datenbanken zu vernetzen, eine einfache aber zugleich äußerst wirkungsvolle Lösung zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität und des internationalen Terrorismus darstellt. Dabei umfasst der Informationsaustausch nach Prüm neben dem erwähnten Abgleich von DNA-Daten auch Zugriffsmöglichkeiten auf Fingerabdruck- und Kraftfahrzeugregisterdateien. Mit diesem Austausch wollen wir sukzessive noch in diesem Halbjahr beginnen.
Zur effektiven Bekämpfung von Straftaten in Europa sollten daher alle europäischen Staaten an dem Vertrag von Prüm teilnehmen. Ich freue mich deshalb, dass der von der deutschen Präsidentschaft zusammen mit den Vertragspartnern von Prüm und der Europäischen Kommission heute informell vorgelegte Vorschlag, den Vertrag in den Rechtsrahmen der EU zu überführen, auf so große positive Resonanz gestoßen ist. Vor diesem Hintergrund wollen wir auf dem nächsten Treffen der Justiz- und Innenminister in Brüssel am 15. / 16. Februar eine erste formelle Diskussion führen.“
Der Vertrag von Prüm ist zum 01. November 2006 zwischen Österreich und Spanien und seit dem 23. November 2006 ebenfalls in Deutschland in Kraft getreten. In Luxemburg wurde der Vertrag Ende Dezember ratifiziert. Die übrigen Signatarstaaten unternehmen alle Anstrengungen, um die nationalen Ratifikationsverfahren zügig bis zum Frühjahr 2007 zu durchlaufen.
Auf Grundlage des Vertrages ist es möglich, dass sich die beteiligten Staaten untereinander einen automatisierten Zugriff auf bestimmte nationale Datenbanken gewähren. Das Verfahren stellt einen Quantensprung im Bereich des grenzüberschreitenden Datenaustausches dar. So können die Vertragsstaaten im Rahmen eines direkten lesenden Online-Vollzugriffs Fahrzeugregisterdaten gegenseitig abrufen. DNA-Analyse-Dateien und daktyloskopische Dateien (Fingerabdrücke) werden dem anderen Vertragspartner jeweils im Wege eines Hit-/No-Hit-Systems geöffnet. Die abfragende Stelle erhält damit innerhalb weniger Minuten unmittelbar und automatisch die Information, ob zu dem Profil ein Treffer im Datensystem des Vertragspartners vorliegt oder nicht. Die Übermittlung von weitergehenden Informationen, wie personenbezogene Daten, erfolgt im Rahmen der Rechtshilfe.
Regelungen zum Datenaustausch werden ebenfalls im Bereich der Bekämpfung des Terrorismus und reisender Gewalttäter getroffen: Zur Verhinderung terroristischer Straftaten können personenbezogene Informationen über terroristische Gefährder übermittelt werden. Zu präventiven Zwecken ermöglicht der Vertrag den Austausch von Informationen im Rahmen von Großveranstaltungen über reisende Gewalttäter, wie etwa Hooligans (z.B. bei Fußballspielen, Tagungen des Europäischen Rates oder anderen internationalen Gipfeltreffen).
Durch den Vertrag von Prüm wird darüber hinaus auch die polizeiliche Zusammenarbeit durch operative Maßnahmen intensiviert. So ermöglicht der Vertrag gemeinsame Einsatzformen wie die Durchführung von gemeinsamen Streifen, ein grenzüberschreitendes Eingreifen zur Gefahrenabwehr sowie die Übertragung von hoheitlichen Befugnissen auf Polizeibeamte der anderen Vertragsstaaten. Beispielsweise können Polizeibeamte zur Verstärkung der Sicherheit bei Großereignissen wie der Ausrichtung der Fußball-EM oder eins EU-Gipfeltreffens in einem anderen europäischen Land mit allen Rechten und Pflichten des Gastlandes ausgestattet werden.
Positiv hervorzuheben sind auch die umfassenden Datenschutzregelungen, die den hohen Ansprüchen eines modernen Datenschutzes entsprechen.
Infolge seiner Zielsetzung, die europäische Zusammenarbeit weiter zu entwickeln, ist der Vertrag von Prüm bereits von Beginn an auf die Überführung in den Rahmen der Europäischen Union angelegt worden.
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