Wer unverschuldet in einen Autounfall verwickelt wurde, hat in der Regel das Recht auf einen Mietwagen; und zwar so lange, wie der eigene Wagen in der Werkstatt steht. Da ist die Rechtslage eindeutig. Probleme kann es trotzdem geben. „Viele Autovermieter rechnen nach so genannten Unfallersatztarifen ab, wenn ein Autofahrer sich als Unfallopfer zu erkennen gibt“, erklärt Dierk Engelke, Leiter Schaden bei der HDI Privat Versicherung AG. Und die liegen dann bis zu 300 Prozent über den Normal-Tarifen. Die Versicherer erstatten aber meist nur die Kosten für den günstigeren Normal-Tarif. Denn auch ein Unfallopfer hat die Pflicht, den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Daraus ergibt sich für den Geschädigten die Verpflichtung, sich nach einem möglichst preiswerten Mietwagenangebot umzusehen. Auf der sicheren Seite ist, wer sich unverzüglich mit dem Versicherer des Unfallgegners in Verbindung setzt. Dort kann man in der Regel einen oder mehrere Vermieter vor Ort benennen, mit denen es im Nachhinein kein böses Erwachen gibt. „Wer den Wagen nicht unbedingt oder nicht die ganze Zeit braucht, kann sich alternativ dafür entscheiden, den Nutzungsausfall für sein Fahrzeug bei der Versicherung geltend zu machen“, rät Dierk Engelke. Auf diese Weise bleibt dem Geschädigten unter dem Strich schnell ein ordentliches Sümmchen übrig.
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